Benutzungsordnung: Reservierbare Lernplätze und Räume
- Die Bereitstellung von reservierbaren Lernplätzen und Räumen ist ein freiwilliges Serviceangebot der Universitätsbibliothek. Die Benutzung ist kostenlos. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Lernplatzes oder Raumes besteht nicht.
- Lernplätze und Räume können nur von einem beschränkten Personenkreis und für eine festgelegte Dauer innerhalb der von der Universitätsbibliothek bestimmten Zeiträume reserviert werden. Die Nutzungsmodalitäten werden auf den Bibliothekswebseiten zu Lernräumen [1] genannt.
- Lernplätze und Räume können nur während der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek genutzt werden.
- Reservierungen sind nicht übertragbar oder können nicht für Dritte vorgenommen werden.
- Die Reservierung erfolgt über ein Buchungstool des Anbieters „anny“.
- Die Buchung muss bei Antreten der Reservierung an einer Check-in-Station vor Ort bestätigt werden.
- Die Reservierung erlischt, wenn innerhalb des definierten Zeitfensters kein Check-In erfolgt.
- Bei temporärem Verlassen von Lernplätzen und Räumen muss eine Pausenscheibe verwendet werden. Dies gilt nicht für Study Carrels und Presentation Lab. Für Study Carrels wird bei kürzeren Abwesenheiten dennoch die Verwendung einer Pausenscheibe empfohlen.
- Eine angetretene Reservierung erlischt bei Abwesenheit von mehr als 60 Minuten oder wenn keine Pausenscheibe verwendet wird. Dies gilt nicht für Study Carrels und Presentation Lab.
- Study Carrels können während der Abwesenheit der reservierenden Person von anderen genutzt werden.
- Die Universitätsbibliothek kann Reservierungen aus wichtigem Grund (z.B. dringende Baumaßnahme) oder bei Nichteinhaltung der Benutzungsordnung einseitig anpassen. Reservierende werden hierüber informiert.
- Die Universitätsbibliothek empfiehlt, bei Unterbrechung der Arbeit keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt am Lernplatz oder im Raum zurückzulassen. Die Universitätsbibliothek haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen.
- Die Beschädigung eines Lernplatzes oder Raumes ist unverzüglich bei der Universitätsbibliothek anzuzeigen, indem das Formular für Schadensmeldung ausgefüllt wird. Das Formular ist an der Ausleihtheke erhältlich. Für beschädigte Lernplätze oder Räume hat die reservierende Person Ersatz zu leisten. Die Art des Ersatzes bestimmt die Universitätsbibliothek nach billigem Ermessen. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden.
- Die Universitätsbibliothek haftet nur für Folgen der Benutzung von Lernplätzen und Räumen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Universitätsbibliothek verursacht wurden. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Universitätsbibliothek auf den benutzungstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- An den Lernplätzen und in den Räumen gilt die Hausordnung [2] der Universitätsbibliothek.