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Erwerbungsrichtlinien

Als Bestell- und Erwerbungsberechtigter Ihrer Fakultät oder Ihres Lehrstuhls können Sie Literaturbestellungen an Ihre Fachreferentin oder Ihren Fachreferenten [1] schriftlich in Form von Listen, per E-Mail oder Fax richten. Oder Sie nutzen online das Literaturwunsch-Formular [2].

Als sonstiger Mitarbeiter der TUM haben Sie die Möglichkeit, über das Literaturwunsch-Formular [2] unverbindlich Erwerbungsvorschläge an die Universitätsbibliothek zu richten oder Sie wenden sich an den Bestell- und Erwerbungsberechtigten Ihrer Fakultät.

Bestellung für Standort Teilbibliothek Standort Handapparat
Bestandstyp Ausleih­­bestand Lehrbuch­­sammlung [3] Präsenzbestand  
ausleihbar [4] für alle für alle

im Allg. nur Kurzausleihe [5]
keine (Kurz-)Ausleihe von Nachschlage­werken

Regelung und Durch­führung der Benutzung durch Lehrstuhl
Leihfrist [5] 4 Wochen Leihfrist + automatische Verlängerung [6]
bis zur nächsten Vormerkung, maximal 2 Verlängerungen von jeweils 4 Wochen
4 Wochen Leihfrist + automatische Verlängerung [6] bis zur nächsten Vormerkung, maximal 5 Verlängerungen von jeweils 4 Wochen  
vormerkbar [7] für alle für alle nicht vormerkbar
 
Besteller Fach­­referent Bestell­­berechtige der Fakultät Fach­referent Fach­referent Bestell­­berechtigte der Fakultät Mitarbeiter der Fakultät bzw. des Lehrstuhls
Finanzierung
Hinweis zur Fonds-Einteilung
Z-Fonds F-Fonds Z-Fonds
(F-Fonds auf Wunsch)
Z-Fonds F-Fonds

Bibliotheks­fremde Mittel
(Sachmittel der TG 73, Drittmittel, Berufungs­mittel, etc. der Fakultät oder des Lehrstuhls)

Anzahl der Kaufexemplare maximal 1 Exemplar pro Teilbibliothek mindestens 5 Exemplare maximal 1 Exemplar pro Teilbibliothek max. 1 Exemplar pro Handapparat
Beschaffung durch Bibliothek Bibliothek Bibliothek Bibliothek   Lehrstuhl
Fakultät
Nachweis im Online-Katalog [8] ja ja ja ja nein*

*Ausnahme: §20 der Bibliotheks­­ordnung [9] und §14 der Ausführungs­­bestimmungen [10]

Fonds-Einteilung:

  • Z-Fonds: Teil des Bibliotheksetats, der für die Aufgaben der Zentralbibliothek reserviert ist. (vgl. Bibliotheksordnung Kap. I und II [11])
  • F-Fonds: fachlich gebundene Mittel innerhalb des Bibliotheksetats (vgl. Bibliotheksordnung Kap. II [11])

 


Quellen-URL (modified on 16.08.2024 - 10:45):https://www.ub.tum.de/erwerbungsrichtlinien

Verweise
[1] https://ub.tum.de/ansprechpersonen/aufgaben?abteilung=4#Fachreferate [2] https://ub.tum.de/webform/erwerbungsvorschlag [3] https://ub.tum.de/lehrbuchsammlungen [4] https://ub.tum.de/ausleihen [5] https://ub.tum.de/leihfristen [6] https://ub.tum.de/verlaengerung [7] https://ub.tum.de/vormerken [8] https://ub.tum.de/opac [9] https://ub.tum.de/bibliotheksordnung#20 [10] https://ub.tum.de/ausfuehrungsbestimmungen-abob#14 [11] https://ub.tum.de/bibliotheksordnung