I. Allgemeines
§1 Rechtsstellung
§2 Aufgaben
§3 Organisation der Universitätsbibliothek
§4 Zentralbibliothek
§5 Teilbibliotheken
§6 Bibliotheksleitung
§7 Abteilungsleitung
§8 Standortleitung
§9 Fachreferate
§10 Bibliotheksbeauftragte
§11 Bibliotheksbeirat
II. Haushalt
§12 Allgemeines
§13 Etat der Zentralbibliothek
§14 Haushaltsüberwachung
§15 Fachlich gebundene Geldmittel und Übertragbarkeit
§16 Handapparate
III. Medienbearbeitung
§17 Allgemeines
§18 Kaufentscheidungen
§19 Einband
§20 Literaturbeschaffung in Sonderfällen
§21 Erschließung
IV. Benutzung
§22 Allgemeines
§23 Leistungsangebote
§24 Aufstellung
§25 Bestandspflege
V. Schlussbestimmungen
§26 In-Kraft-Treten
I. Allgemeines
§1 Rechtsstellung
Die Universitätsbibliothek ist gemäß Art.24 der Grundordnung der Technischen Universität München eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität München.
Sie umfasst und organisiert den gesamten Bestand an Literatur der Universität sowie die für deren Beschaffung, Verwaltung und Bereitstellung erforderliche Infrastruktur.
§2 Aufgaben
Die Universitätsbibliothek hat die Aufgabe, die Literatur- und Informationsversorgung aller Mitglieder der Hochschule für Forschung, Lehre und Studium sicherzustellen. Insofern nimmt sie eine Dienstleistung für die Universität (Fakultäten, zentrale Einrichtungen) wahr. Dazu gehört insbesondere
- den Literatur- und Informationsbedarf rechtzeitig und vollständig festzustellen
- die erforderliche Literatur und sonstige Informationsmittel im notwendigen Umfang nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gemäß §12 zu beschaffen
- die erworbene Literatur vollständig im Online-Katalog der Universitätsbibliothek nachzuweisen
- eine einheitliche Aufstellung und rasche Verfügbarkeit der Bibliotheksbestände zu gewährleisten
- ein umfassendes und alle Fachrichtungen der TUM abdeckendes Angebot an Datenbanken und elektronischen Zeitschriften im Hochschulnetz bereitzustellen
- bibliotheksfachliche Beratung und weitere Informationsdienstleistungen anzubieten
Daneben dient sie als öffentliche Bibliothek jeder wissenschaftlichen Arbeit und fachlichen Information sowie der beruflichen Arbeit und Fortbildung.
Die Universitätsbibliothek der TUM ist in Bayern Sammelbibliothek für technische, natur-, agrar- und sportwissenschaftliche Pflichtabgaben (Nr. 2, KMBek vom 11. November 1986 – Sammlung der Pflichtstücke nach dem Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken). In der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie der Weiterentwicklung des Technologiestandorts Bayern verpflichtet.
§3 Organisation der Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek gliedert sich in die Zentralbibliothek und die Teilbibliotheken an den Universitätsstandorten München, Garching, Freising und Straubing.
§4 Zentralbibliothek
Die Zentralbibliothek koordiniert die Geschäftsprozesse aller Tätigkeitsbereiche der Universitätsbibliothek. Insbesondere ist sie für die Erfüllung folgender zentraler Aufgaben zuständig
- fachübergreifende Literatur- und Informationsbeschaffung
- Aufbau und Pflege des Ausleihbestandes
- Aufbau und Pflege der Lehrbuchsammlungen
- Teilnahme an Konsortien
- Betrieb der Universitätsbibliothek
- Betrieb der zentralen Server zur elektronischen Informationsversorgung in Kooperation mit dem Rechenzentrum der Universität
- Buch- und Zeitschrifteneinband
- Bestandserhaltung
§5 Teilbibliotheken
Die Teilbibliotheken sind grundsätzlich Präsenzbibliotheken. Darüber hinaus werden dort nach Bedarf und Möglichkeit Ausleihbestände der Zentralbibliothek in offen zugänglicher Aufstellung vor Ort zur Verfügung gestellt.
§6 Bibliotheksleitung
Die Leitung der Universitätsbibliothek ist, unbeschadet der Verantwortung der Hochschulleitung und der Zuständigkeit des Kanzlers, für das gesamte Bibliothekssystem einschließlich des dort tätigen Personals verantwortlich.
§7 Abteilungsleitung
Die Leitungen der zentralen Abteilungen üben hinsichtlich ihrer Ressorts die fachliche Aufsicht über das gesamte Bibliothekssystem aus.
§8 Standortleitung
Zur Koordination der täglichen Belange vor Ort kann für jeden Standort ein/e Standortleiter/in bestellt werden.
§9 Fachreferate
Die Bibliotheksleitung wird bei der Realisierung bibliothekarischer Belange der Fakultäten von den Fachreferenten/innen als Bediensteten des höheren Bibliotheksdienstes der Universitätsbibliothek unterstützt. Den Fachreferenten/innen obliegt
- die Mitwirkung bei Bestandsaufbau und Bestandspräsentation in den Teilbibliotheken und in der Zentralbibliothek
- die sachliche Erschließung der Literatur und sonstiger Informationsmittel
- die Weiterentwicklung der Systematik
- die bibliotheksfachliche Beratung der Benutzer sowie die Vermittlung von Informationskompetenz
- die Mitarbeit bei der Verwaltung der Universitätsbibliothek
- die Mitarbeit bei Projekten im Bibliothekswesen
§10 Bibliotheksbeauftragte
Für das Zusammenwirken von Fakultät und Universitätsbibliothek ist auf Seiten der Fakultät der Dekan zuständig, soweit er nicht hauptberuflich ein in der Fakultät tätiges Mitglied der Hochschule als Bibliotheksbeauftragten der Fakultät mit dieser Aufgabe betraut. Der/die Bibliotheksbeauftragte arbeitet im Interesse einer zweckmäßigen Literatur- und Informationsversorgung der Fakultät eng mit der/dem zuständigen Fachreferentin/Fachreferenten sowie der Bibliotheksleitung zusammen.
§11 Bibliotheksbeirat
Der Bibliotheksbeirat besteht aus jeweils einer/einem Vertreter/in der drei Hauptstandorte aus dem Kreis der Professorenschaft und einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin.
Die Leitung der Universitätsbibliothek ist ständiges beratendes Mitglied des Bibliotheksbeirats. Die Bestellung der übrigen Mitglieder erfolgt durch die Hochschulleitung (Leitungsgremium). Ihre Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederbestellung ist möglich. Der/die Sprecher/in des Fachschaftenrats ist berechtigt, an den Sitzungen als Gast teilzunehmen. Zu den Aufgaben des Bibliotheksbeirats gehören
- die Beratung bei Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung
- die Unterbreitung von Vorschlägen zur inneruniversitären Bibliotheksmittelverteilung
- der Beschluss der "Ausführungsbestimmungen zur Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München
II. Haushalt
§12 Allgemeines
Für die Erfüllung der Aufgaben der Universitätsbibliothek werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Geldmittel zugewiesen.
Die inneruniversitäre Verwendung dieser Mittel wird durch die Hochschulleitung festgelegt. Der Bibliotheksbeirat unterbreitet der Hochschulleitung hierzu Vorschläge. Die Leitung der Universitätsbibliothek legt nach Zuweisung der staatlichen Geldmittel umgehend einen Etatentwurf vor.
§13 Etat der Zentralbibliothek
Der zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralbibliothek gemäß §4 erforderliche Etat ist vorab separat auszuweisen. Die Leitung der Universitätsbibliothek ist für den Etat der Zentralbibliothek verantwortlich.
§14 Haushaltsüberwachung
Die Universitätsbibliothek stellt die Haushaltsüberwachung der verausgabten Mittel auf der Ebene der einzelnen Fakultäten sowie die zeitnahe Information hierüber sicher.
§15 Fachlich gebundene Geldmittel und Übertragbarkeit
Zum Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte fachlich gebundene Mittel stehen den Fakultäten im Folgejahr zur Literaturbeschaffung zur Verfügung, sofern die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst dies erlauben. Anforderungen der Fakultäten an die Literaturbeschaffung, welche über die Kapazität der Universitätsbibliothek aufgrund begrenzter Mittel oder Infrastruktur hinausgehen, können nur erfüllt werden, wenn die Fakultäten die notwendigen Mittel auftragsgebunden an die Universitätsbibliothek übertragen.
§16 Handapparate
An den Lehrstühlen und Instituten der TUM kann ein Handapparat durch Literaturkauf aus bibliotheksfremden Mitteln eingerichtet werden.
III. Medienbearbeitung
§17 Allgemeines
Die Beschaffung und formale Erschließung der gesamten Literatur aus Haushaltsmitteln der Technischen Universität München erfolgt durch die zuständigen Medienbearbeitungszentren der Universitätsbibliothek nach einheitlichen Richtlinien.
§18 Kaufentscheidungen
Auf der Grundlage der "Ausführungsbestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug des Bayerischen Hochschulgesetzes" vom 15. Mai 1975 werden Kaufentscheidungen für den Präsenzbestand der Teilbibliotheken durch die Fakultäten im Benehmen mit dem zuständigen Fachreferenten getroffen. Hierzu benennt die Fakultät Vorschlagsberechtigte und stellt Erwerbungsrichtlinien auf.
Bei Kaufentscheidungen für die Literatur der Zentralbibliothek wird die Leitung der Bibliothek durch die zuständigen Fachreferenten/innen unterstützt. Der/die Fachreferent/in hat dafür zu sorgen, dass
- die Titelauswahl eine ausgewogene, mit den Beständen der übrigen Bereiche der Universitätsbibliothek abgestimmte Literaturversorgung der von ihm betreuten Fachgebiete gewährleistet
- die Teilbibliotheken von fachfremder Literatur freigehalten werden
- bereits in der Bibliothek vorhandene oder bestellte Werke nur im erforderlichen Umfang nochmals erworben werden
Erhebt der/die Fachreferent/in aus den genannten Gründen Einwendungen, entscheidet die Fakultät im Einvernehmen mit dem/der Leiter/in der Universitätsbibliothek.
§19 Einband
Zeitschriften sind grundsätzlich zu binden. Der Einband muss der Dauer und Intensität der voraussichtlichen Benutzung angemessen sein. Hierzu sind zentral vorab ausreichende Mittel einzuplanen.
§20 Literaturbeschaffung in Sonderfällen
Beschaffungen aus Mitteln des Etats der Universitätsbibliothek gemäß §12 können in Ausnahmefällen (Kongressbesuche, spezielle Vergünstigungen beim Kauf) unter Umgehung der Universitätsbibliothek erfolgen. Die so erworbene Literatur ist dem zuständigen Medienbearbeitungszentrum zusammen mit der Rechnung umgehend zur Inventarisierung zu überstellen.
§21 Erschließung
Die formale Erschließung wird in den Medienbearbeitungszentren, die Sacherschließung durch die Fachreferenten/innen nach einheitlichen Regeln vorgenommen.
Sämtliche Literatur und Medien werden im Online-Katalog (OPAC) der Universitätsbibliothek nachgewiesen.
Änderungen und Weiterentwicklungen der Systematik besorgt der/die Fachreferent/in nach Richtlinien der Bibliotheksleitung. Die Belange der Fakultäten sind zu berücksichtigen.
IV. Benutzung
§22 Allgemeines
Die Benutzung der Universitätsbibliothek erfolgt nach der "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)" und darauf aufbauenden Ausführungsbestimmungen, welche die besonderen Verhältnisse der TUM berücksichtigen.
§23 Leistungsangebote
Zum Leistungsangebot der Universitätsbibliothek gehören
- der Online-Katalog des Gesamtbestandes der Universitätsbibliothek
- der Zugang zu den Literaturbeständen der Lesesäle der Universitätsbibliothek und die Ausleihe von Dokumenten
- der Zugang zu CD-ROM- und Online-Datenbanken, elektronischen Dissertationen sowie elektronischen Zeitschriften und anderen elektronischen Medien im Hochschulnetz
- die Beschaffung von Ausleihliteratur aus räumlich entfernten Teilbibliotheken der anderen TUM-Standorte (Zweigstellenleihverkehr) oder über die Fernleihe
- die Bereitstellung von Lese- und Arbeitsplätzen
- die bibliothekarische Fachinformation und Beratung
Das Leistungsangebot der Universitätsbibliothek wird laufend an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. In Informationsveranstaltungen und Führungen sowie durch Informationsmaterial werden die Arbeitsmöglichkeiten an der Universitätsbibliothek und die Leistungsangebote dem Bibliotheksbenutzer nahe gebracht.
§24 Aufstellung
Die Literatur in Zentralbibliothek und Teilbibliotheken wird nach einheitlichen Richtlinien aufgestellt. Durch die Universitätsbibliothek erworbene Medien werden in der Zentralbibliothek oder der zuständigen Teilbibliothek aufgestellt und unterliegen den geltenden Entnahme- und Ausleihbestimmungen. Dabei ist nach dem Prinzip zu verfahren, dass häufig benötigte Literatur in den Freihandbereichen unmittelbar zugänglich sein soll; weniger häufig benutzte, aber noch aktuelle Literatur ist im Magazin der Zentralbibliothek aufzustellen. Hochspezielle, in der Forschung nur noch selten benötigte Literatur wird an eine Archivbibliothek abgegeben.
§25 Bestandspflege
Aussonderungen aus den Präsenzbeständen der Teilbibliotheken nimmt der/die Fachreferent/in im Benehmen mit der Fakultät vor. Zur Erhaltung der Benutzbarkeit von Bibliotheksgut leitet die Universitätsbibliothek im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden "Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken" ein. Ein entsprechender Etatansatz ist zentral vorzusehen.
V. Schlussbestimmungen
§26 In-Kraft-Treten
Die Bibliotheksordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.