Diese Benutzungsordnung gilt für Geräte und Equipment, die von der Universitätsbibliothek ausgeliehen werden. Geräte und Equipment werden zur Ausleihe in Sets zusammengefasst oder sind Bestandteile von Räumen, die zur Nutzung überlassen werden.
- Die Ausleihe von Geräten und Equipment ist ein freiwilliges Serviceangebot der Universitätsbibliothek. Die Benutzung ist kostenlos. Ein Anspruch auf die Ausleihe von Geräten und Equipment besteht nicht.
- Geräte und Equipment dürfen nicht außerhalb der Räume der Teilbibliothek, in der sie ausgeliehen wurden, gebracht werden.
- Geräte und Equipment können von angemeldeten Bibliotheksbenutzern/-innen ausgeliehen werden. Ab dem Zeitpunkt der Ausleihe ist die/der Benutzer/-in für Geräte und Equipment verantwortlich.
- Geräte und Equipment können nur als Set ausgeliehen werden oder als Bestandteil von Räumen genutzt werden.
- Bestellungen und Vormerkungen von Geräten und Equipment sind nicht möglich.
- Geräte und Equipment können nur an den Ausleihtheken ausgeliehen werden. Die Ausleihe wird auf das Bibliothekskonto der/-s Entleihers/-in verbucht.
- In einer Teilbibliothek kann nur ein Set eines bestimmten Geräts oder Equipments ausgeliehen werden.
- Das Benutzungsrecht des Geräts oder Equipments ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe des Geräts oder Equipments an Dritte ist nicht zulässig.
- Geräte und Equipment sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. Vor der Inbetriebnahme hat die/der Benutzer/-in Geräte oder Equipment auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und vorhandene Schäden unverzüglich mitzuteilen.
- Geräte und Equipment müssen am Tag der Ausleihe zurückgegeben werden. Geräte und Equipment als Bestandteil von Räumen müssen unmittelbar nach der Nutzung des Raumes zurückgegeben werden. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Frist zur Rückgabe von drei Werktagen gesetzt.
- Bei Nichtrückgabe nach Ablauf der Rückgabefrist hat der/die Benutzer/-in Ersatz zu leisten. Die Art des Ersatzes bestimmt die Universitätsbibliothek nach billigem Ermessen. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Das Bibliothekskonto wird bis zur Ersatzleistung gesperrt.
- Der Verlust oder die Beschädigung eines Geräts oder Equipments ist unverzüglich bei der Universitätsbibliothek anzuzeigen, indem das Formular für Verlust- und Schadensmeldung ausgefüllt wird. Das Formular ist an der Ausleihtheke erhältlich. Für abhanden gekommene oder beschädigte Geräte und Equipment hat der/die Benutzer/-in Ersatz zu leisten. Die Art des Ersatzes bestimmt die Universitätsbibliothek nach billigem Ermessen. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Die Universitätsbibliothek haftet nur für Folgen der Benutzung von Geräten und Equipment, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Universitätsbibliothek verursacht wurden. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Universitätsbibliothek auf den benutzungstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Mit der Ausleihe eines Geräts oder Equipments erkennt die/der Benutzer/-in diese Benutzungsordnung als verbindlich an.