Die verbindliche TUM Publikationsrichtlinie liegt jetzt in einer neuen erweiterten Fassung vor. Neu aufgenommen wurden Regelungen, wie Autorinnen und Autoren, die zwei übergeordneten Einheiten der TUM angehören, ihre Affiliation angeben.
Die TUM hat eine standardisierte Affiliationsbezeichnung in Deutsch und Englisch festgelegt und ihre Verwendung in einer Publikationsrichtlinie geregelt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle an der TUM entstehenden Publikationen tatsächlich unserer Universität zugeordnet werden können.
Bisher nicht geregelt war, wie Autorinnen und Autoren verfahren, die innerhalb der TUM zwei oder mehr übergeordneten Einheiten angehören, z.B. durch Zugehörigkeit zu einer School und einem Integrativen Forschungszentrum, Zentralinstitut oder Exzellenzcluster.
Nennung beider Zuordnungen
Die Aktualisierung der Publikationsrichtlinie schafft nun Klarheit. In solchen Fällen müssen in der Affiliationsangabe beide Zuordnungen genannt werden. Die Einrichtung, an der der überwiegende Teil der Forschung für die betreffende Publikation erbracht wurde, wird als erste genannt.
Die aktualisierte Publikationsrichtlinie wurde vom Hochschulpräsidium verabschiedet und gilt verbindlich für alle TUM-Angehörigen sowie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen eines Gastaufenthalts an der TUM forschen und publizieren.
Aktualisierte Fassung der Publikationsrichtlinie in deutscher und englischer Sprache
Bei Fragen zur Affiliationsangabe sowie zur Erstellung und Pflege von Autorenprofilen in Literaturdatenbanken und Profildiensten berät und unterstützt Sie gerne unser Team Bibliometrie.