Diese Benutzungsordnung ist gültig für die Carrels (Einzelarbeitsräume) in den Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek.
- Die Bereitstellung der Carrels ist ein freiwilliges Serviceangebot der Universitätsbibliothek. Die Benutzung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Carrels besteht nicht.
- Carrels können von Studierenden der TUM und Mitarbeitende der TUM genutzt werden.
- Das Benutzungsrecht des Carrels ist nicht übertragbar.
- Die Benutzung von Carrels kann über ein Online-Formular auf der Website der Universitätsbibliothek beantragt werden. Transponder (Schließgeräte) für die Carrels werden an den Ausleihtheken ausgegeben. Die Transponderausgabe wird auf das Bibliothekskonto der/-s Entleihers/-in verbucht. Eine Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht zulässig.
- Die Leihdauer beträgt zwei Wochen. Carrels dürfen nur während der Öffnungszeiten der Teilbibliothek genutzt werden. Die Reservierung/Leihdauer kann aus wichtigem Grund (z.B. dringende Baumaßnahme) oder bei Nichteinhaltung der Benutzungsordnung von der TUM einseitig angepasst werden. Der/die Entleiher/-in wird hierüber informiert.
- Die Transponder von Carrels müssen täglich spätestens zur Schließzeit der jeweiligen Teilbibliothek an der Theke hinterlegt werden. Sollte ein Transponder von dem/der Entleiher/-in auch nach Rückgabeerinnerung wiederholt nicht wie in Satz 1 geregelt hinterlegt werden, kann die TUM das Bibliothekskonto des/-r Entleihers/-in sperren und das Carrel wird geräumt. Bei Räumung des Carrels und für die Herausgabe der vorgefundenen Gegenstände wird eine Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand erhoben. Sollte innerhalb von fünf Werktagen nach der Räumung keine Transponderrückgabe erfolgt sein, wird dem/der Entleiher/-in der Ersatztransponder in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Maßnahmen nach den Sätzen 3 und 4 richten sich nach dem Kostenverzeichnis der Universitätsbibliothek.
- Carrels sollen regelmäßig benutzt werden. Wird ein Carrel 3 Werktage hintereinander nicht benutzt, endet das Leihverhältnis und das damit verbundene Benutzungsrecht automatisch. In der Folge wird am Morgen des darauffolgenden Werktages das Carrel zwangsweise vom Bibliothekspersonal geöffnet und geräumt. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis der Universitätsbibliothek.
- Im Rahmen von Räumungen entnommene Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt und gemäß BGB (§§ 978 ff.) vorläufig verwahrt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Entliehene Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek werden zurückgebucht. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken werden an diese zurückgesendet.
- Die Carrels sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. Vor Ingewahrsamnahme hat die/der Benutzer/-in das Carrel auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus den Carrels entnommen werden.
- Verderbliche Lebensmittel und gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände dürfen in Carrels nicht aufbewahrt werden.
- Nicht auf ein Bibliothekskonto verbuchte Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek müssen am gleichen Tag zurückgestellt werden und dürfen nicht im Carrel aufbewahrt werden.
- Im Falle einer Störung des Schließmechanismus ist das Bibliothekspersonal zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind von der/dem Verursacher/-in zu erstatten.
- Spätestens am letzten Tag der Leihe muss das Carrel geräumt und die Räumung an der Theke der betreffenden Teilbibliothek gemeldet werden. Der Transponder ist von dem/-r Entleiher/-in an der Theke zurückzugeben. Der Transponder wird dann vom Bibliothekskonto der/-s Entleihers/-in zurückgebucht.
- Bei Überschreitung der Leihdauer wird das Carrel am darauffolgenden Werktag zwangsweise vom Bibliothekspersonal geöffnet und geräumt, gemäß der Punkte 6 und 8 dieser Ordnung.
- Bei Gegenständen, die in offenen Carrels vorgefunden werden oder aus offenen Carrels bei der Bibliotheksverwaltung abgegeben werden, wird gemäß Punkt 8 dieser Ordnung verfahren.
- Der Verlust eines Transponders ist unverzüglich mittels Formular für Verlustmeldungen bei der Universitätsbibliothek anzuzeigen. Das Formular ist an der Ausleihtheke erhältlich.
- Bei Verdacht des Missbrauchs von Carrels oder in Notfällen ist die Universitätsbibliothek berechtigt, diese auch in Abwesenheit der/-s Benutzers/-in zu öffnen, zu kontrollieren und ggf. zu räumen.
- Die Universitätsbibliothek empfiehlt, in Carrels keine Wertgegenstände aufzubewahren. Die Universitätsbibliothek haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen.
- In den Carrels gilt die Hausordnung der Universitätsbibliothek.