Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder Beilagen sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet. Bitte füllen Sie umgehend eine Schadens- bzw. Verlustmeldung aus. Damit ersparen Sie sich eine Medienrückforderung und eine mögliche Sperrung Ihrer Ausleihberechtigung.
Mit der ausgefüllten Meldung wenden Sie sich an das Bibliothekspersonal. Offene Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Team Medienrückforderung.