Nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre Dissertation in der genehmigten Fassung der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Alternativ zur elektronischen Veröffentlichung können Sie Ihre Arbeit auch in Papierform mit ISBN (z.B. über einen Verlag) veröffentlichen.
Was müssen Sie tun?
- Genehmigung des Titelblattes
Nach der mündlichen Prüfung erhalten Sie vom Promotionsbüro ein Schreiben, dem i.d.R. das bereits genehmigte Titelblatt beiliegt. Ist dies nicht der Fall, schicken Sie Ihr Titelblatt bitte noch zur Genehmigung an das Promotionsbüro.
Zeitgleich erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen über die weiteren Publikationsschritte.
- Datenkorrektur für die Hochschulbibliographie der TUM
In der E-Mail erhalten Sie Ihren individuellen Zugangslink zum Online-Workflow. Aktualisieren Sie damit Ihre Autoren- und Dissertationsdaten, die Sie für die Hochschulbibliographie gemeldet hatten. Schließen Sie die Bearbeitung, indem Sie die Option "Print-Publikation" auswählen.
- Abgabe der Papierexemplare
Liefern Sie beim Promotionsbüro unentgeltlich fünf Exemplare in Papierform mit ISBN ab. Die Exemplare werden an die Universitätsbibliothek der TUM und an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig weitergeleitet und dort in der Deutschen Nationalbibliografie nachgewiesen.
Weitere Informationen zur Promotion erhalten Sie auf der Webseite der TUM Graduate School oder beim Promotionsbüro (TUM Center for Study and Teaching – TUM CST).