Auswahlentscheidungen zur Literaturbeschaffung
Die Auswahl der beschafften Literatur (wissenschaftliche Bücher, E-Books, Zeitschriften, Datenbanken) erfolgt anhand der Bedarfe der TUM-Mitglieder durch die Fachreferate der Universitätsbibliothek.
Alle Mitglieder der TUM haben die Möglichkeit, über das Literaturwunsch-Formular unverbindlich Erwerbungsvorschläge an die Universitätsbibliothek zu richten.
Die Lizenzierung von Fachzeitschriften und Fachdatenbanken erfolgt in enger Abstimmung mit den Schools.
Zusammenarbeit mit den Schools
Für die Zusammenarbeit von Schools und Universitätsbibliothek nach § 24 S. 3 GOTUM ist auf Seite der School der Dekan bzw. die Dekanin zuständig. Vom Dekan bzw. von der Dekanin kann ein in der School hauptberuflich tätiges Mitglied der TUM als Bibliotheksbeauftragte bzw. Bibliotheksbeauftragter bestimmt werden. Bibliotheksbeauftragte arbeiten eng mit der zuständigen Fachreferentin bzw. dem zuständigen Fachreferenten der Universitätsbibliothek und der Bibliotheksleitung zusammen.
Gedruckte und elektronische Medien
Zeitschriften werden grundsätzlich in elektronischer Form erworben, Monografien werden bevorzugt als E-Book beschafft.
Handapparate
An den Lehrstühlen und Instituten der TUM können Handapparate durch Literaturkauf aus bibliotheksfremden Mitteln eingerichtet werden. Über die Universitätsbibliothek wird maximal ein Exemplar pro Titel pro Handapparat beschafft.
Literaturabgaben und Bestandspflege
Literatur, die mit Mitteln der TUM (inkl. Drittmitteln) beschafft wurde, ist Eigentum des Freistaats Bayern. Sofern diese Literatur an den Einrichtungen der TUM nicht mehr benötigt wird, muss sie der Universitätsbibliothek angeboten werden. Die Universitätsbibliothek arbeitet sie entsprechend der „Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken“ ein.