Sollten Sie einmal die Rückgabe vergessen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Medien kostenpflichtig zurückzufordern. Die Höhe der Kosten ist im Bayerischen Kostengesetz geregelt.
Bitte setzen Sie sich nach Erhalt einer Rückgabe-Aufforderung mit uns in Verbindung und geben Sie die rückgeforderten Medien umgehend zurück. Sie riskieren sonst weitere Aufforderungen zur Rückgabe, was Ihnen zusätzliche Kosten verursacht.
Bitte beachten Sie auch, dass bei einer Kurzausleihe die Zeitabstände zwischen den einzelnen Rückforderungsstufen verkürzt sind.
Kostenübersicht und Bezahlmöglichkeiten
Medienrückforderung bei TUM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern
Wenn Sie als Mitarbeiter/-in der TUM die Rückgabe einmal übersehen, werden Sie von uns kostenfrei zur Rückgabe aufgefordert. Um spätere Kosten für Ihre Fakultät zu vermeiden, geben Sie bitte die Bücher innerhalb der nächsten Tage in einer unserer Teilbibliotheken zurück.
Werden Medien von Ihnen auch nach unserer Rückforderung nicht zurückgeben, leiten wir die Wiederbeschaffung der Literatur ein. Die Kosten werden dann Ihrer Fakultät in Rechnung gestellt.