Am 1. März 2018 tritt das reformierte Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf einige unserer Services aus.
Kopienlieferungen über die Fernleihe
Über die Fernleihe können Sie zukünftig Kopien von bis zu 10% von Büchern und Kopien von ganzen Aufsätzen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften bestellen. Nicht möglich sind Kopien aus Zeitungen und aus Publikumszeitschriften (sog. Kioskzeitschriften) sowie Kopien für kommerzielle Zwecke.
Scans im Digitalen Semesterapparat
In den Digitalen Semesterapparat in Moodle können ab sofort Scans von bis zu 15 % von Büchern und Scans von ganzen Aufsätzen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften aufgenommen werden. Auch hier sind Scans aus Zeitungen und aus Publikumszeitschriften (sog. Kioskzeitschriften) nicht möglich.
Weitere Hinweise zum Urheberrecht
Antworten zu Fragen der Nutzung und Verfügbarmachung von geschützten Werken in der eigenen Forschung oder im Rahmen von Lehrveranstaltungen finden Sie in unseren FAQs.