Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in die Thematik der Vergütung für online zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Texte im Rahmen von Lehre und Forschung (unser Rundschreiben vom 16.11.2016) kommt mittlerweile deutlich Bewegung. Die Entscheidungen der Hochschulleitungen, dem vorgeschlagenen Rahmenvertrag nicht beizutreten und die von den Universitäten und Fachhochschulen ausgelösten deutschlandweiten Diskussionen haben sichtbar Wirkung gezeigt.
Am Freitagnachmittag hat uns der Amtschef Dr. Müller des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den aktuellen Sachstand wie folgt informiert:
„… wie Sie vermutlich bereits wissen, haben die Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) eine Grundsatzvereinbarung zur künftigen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für digitale Semesterapparate nach § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erarbeitet. Mit dieser Vereinbarung sollen Eckpunkte für eine zum 01.10.2017 in Kraft tretende bundeseinheitliche Lösung zur Erfassung und Vergütung der entsprechenden Nutzungen festgelegt werden. Nutzungen nach § 52a UrhG, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 30.09.2017 erfolgen, sollen ähnlich wie bisher durch einen – zwischen KMK, HRK und VG WORT noch auszuhandelnden – Pauschalbetrag abgegolten werden. Digitale Semesterapparate könnten dann bis Ende Sommersemester 2017 weitergenutzt werden.“
Diese Vereinbarung soll am 23.12.2016 unterzeichnet werden. Wir werden Sie informieren, ob und wie sie zustande gekommen ist und gehen davon aus, dass es klappt. Das Ministerium empfiehlt, die Löschung der digitalen Semesterapparate vorübergehend einzustellen.
Mit dem Wiedereinstellen bereits entfernter digitaler Semesterapparate sollte man zunächst noch abwarten. Wir wissen, dass Sie aufgrund des erforderlichen Vorlaufs für Lehrveranstaltungen und der bevorstehenden Feiertage die digitalen Semesterapparate bereits weitgehend entfernt haben und wir hier nicht über ein schlichtes Ein- und Ausschalten sprechen, sondern über die Umsetzung von Lehrkonzepten, die man nicht zwischen Weihnachten und Neujahr einfach mal umbauen kann. Insofern bedauern wir die Kurzfristigkeit und das Hin- und Her der Ankündigungen sehr. Wir hoffen auf eine zeitnahe gute Lösung und vor allem auf eine nachhaltige Lösung, die uns Planbarkeit verschafft.
Mit besten Grüßen
Ihre
Gerhard Müller
Geschäftsführender Vizepräsident für Studium und Lehre
Hans Pongratz
Geschäftsführender Vizepräsident IT-Systeme & Dienstleistungen
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Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand finden Sie im Menüpunkt "Semesterapparate - E-Learning und Urheberrecht"