Privatpersonen und externe Bibliotheksnutzer
Ihr Bibliotheksausweis ist ein Jahr lang gültig. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie ihn jederzeit in einer unserer Teilbibliotheken wieder aktivieren lassen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung) mit.
TUM-Mitarbeiter/-innen
Ihr Bibliotheksausweis oder die PersonalCard ist gültig, solange sie an der TU München beschäftigt sind. Danach können Sie sich einen Bibliotheksausweis als Privatperson ausstellen lassen.
TUM-Studenten/-innen
Ihre StudentCard begleitet Sie das ganze Studium und ist gültig, solange Sie an der TUM immatrikuliert sind. Nach der Exmatrikulation können Sie sich einen Bibliotheksausweis als Privatperson ausstellen lassen.