Kriterium 1: Zugänglichkeit
Prüfen Sie als Erstes, ob es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt, also alle Artikel sofort frei verfügbar online gestellt werden. Nicht förderfähig sind Veröffentlichungen in Hybridzeitschriften – also Abonnementzeitschriften, bei denen Open Access lediglich als Zusatzoption für einzelne Artikel gegen Bezahlung freigeschaltet wird.
Außerdem nicht förderfähig sind Veröffentlichungen in sogenannten "Mirror Journals". "Mirror Journals" haben dasselbe Editorial Board und einen ähnlichen Titel wie die zugehörige Abonnementzeitschrift. Sie sind somit lediglich eine andere Art von Hybridzeitschrift, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind.
Neben der jeweiligen Verlagswebsite können Sie beispielsweise die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) nutzen, um zu prüfen, ob es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt. Das Ampelsystem zeigt für jede Zeitschrift die Verfügbarkeit an:
- Eine grüne Ampel bedeutet, dass es sich ausschließlich um frei verfügbare Artikel handelt.
- Eine gelbe, gelbrote oder rote Anzeige bedeutet, dass die Zeitschrift – wenn überhaupt – nur einen Teil der Artikel frei zur Verfügung stellt.
Im Allgemeinen sind nur Zeitschriften mit grüner Anzeige förderfähig.
Kriterium 2: Publikationskosten
Zusätzlich gilt es, die Höhe der Publikationskosten (APCs) der jeweiligen Zeitschrift zu beachten, da im Allgemeinen nur APCs bis 2000 EUR netto durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM förderfähig sind.
Abweichende Regelungen für einzelne Schools
- TUM Campus Straubing: Artikel mit einer APC bis 3.360 EUR netto können gefördert werden.
- TUM School of Engineering and Design: Artikel mit einer APC bis 2.000 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.
Jedem Lehrstuhl bzw. jeder Professur stehen maximal 5.000 EUR netto pro Jahr im Publikationsfonds zur Verfügung.
- TUM School of Life Sciences: Artikel mit einer APC bis 2.500 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.
- TUM School of Natural Sciences: Es besteht keine feste APC-Fördergrenze. Auch Artikel in hybriden Zeitschriften (Zeitschriften, bei denen nicht alle Artikel frei zugänglich sind) können gefördert werden.
Die School entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Finanzierung. Aufgrund beschränkter Mittel erfolgt ggf. eine partielle Unterstützung.
- TUM School of Social Sciences and Technology: Es besteht keine feste APC-Fördergrenze. Die School entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Finanzierung.