Über die Förderung Ihres Artikels wird in Absprache mit den Schools und Fakultäten entschieden. Daher kann es für bestimmte Schools und Fakultäten von den allgemeinen Förderbedingungen abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich können die Kosten nur übernommen werden, sofern noch Mittel im Publikationsfonds zur Verfügung stehen.
Allgemeine Förderbedingungen
- Der/die korrespondierende Autor/-in muss Angehörige/-r der TUM sein und die "Affiliation" gemäß der TUM-Publikationsrichtlinien angeben.
- Die Veröffentlichung muss in einer Open-Access-Zeitschrift erfolgen, d.h. in einer Zeitschrift, die nicht lizenzpflichtig ist und alle Artikel unmittelbar nach dem Erscheinen frei zugänglich macht. Darüber hinaus muss die Zeitschrift über ein Peer-Review-Verfahren die Qualität der Beiträge sichern. Eine Übersicht der in Frage kommenden Zeitschriften bietet das Directory of Open Access Journals.
Nicht förderfähig sind sogenannte "Mirror Journals". „"Mirror Journals" tragen einen ähnlichen Titel und haben dasselbe Editorial Board wie die Abonnementzeitschrift. Sie sind lediglich eine andere Art von Hybridzeitschrift, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind.
- Der Preis für die Veröffentlichung (Article Processing Charge – APC) darf pro Artikel 2.000 EUR netto nicht überschreiten. Eine anteilige Kostenübernahme ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Kostenangaben auf Verlags- und Zeitschriftenwebsites üblicherweise ohne Mehrwertsteuer angegeben werden.
- Ausnahmen hierzu bilden APCs für Artikel in Open-Access-Zeitschriften von Wiley und von Springer Nature, deren Kostenübernahme aufgrund vertraglicher Vereinbarungen unabhängig von der Höhe der APCs aus zentralen Mitteln erfolgt, wenn Sie der/die korrespondierende Autor/-in sind.
- Dem/der Autor/-in stehen keine anderweitigen Mittel zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen zur Verfügung.
- Der Artikel soll unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung“ (CC-BY) veröffenlicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Handreichung für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten und Softwareprogramme der Universitätsbibliothek.
Abweichende Regelungen für einzelne SCHOOLS UND Fakultäten
- Fakultät für Medizin
Artikel mit einer APC bis 2.500 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Institut bzw. von der jeweiligen Klinik übernommen werden.
Der Journal Citation Indicator (JCI) der Zeitschrift, in der der Artikel publiziert wird, muss höher als 0,85 sein. Sie finden den JCI einer Zeitschrift in der Datenbank Journal Citation Reports. Artikel in Zeitschriften des Verlags MDPI werden nicht gefördert.
- TUM Campus Straubing
Artikel mit einer APC bis 3.360 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden.
- TUM School of Engineering and Design
Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie eine Bestätigung des Verlags über die Annahme des Artikels haben.
Artikel mit einer APC bis 2.000 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.
Jedem Lehrstuhl bzw. jeder Professur stehen maximal 5.000 EUR netto pro Jahr im Publikationsfonds zur Verfügung.
- TUM School of Life Sciences
Artikel mit einer APC bis 2.500 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.
- TUM School of Natural Sciences
Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie eine Bestätigung des Verlags über die Annahme des Artikels haben.
Es besteht keine feste APC-Fördergrenze. Auch Artikel in hybriden Zeitschriften (Zeitschriften, bei denen nicht alle Artikel frei zugänglich sind) können gefördert werden.
Die School entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Finanzierung. Aufgrund beschränkter Mittel erfolgt ggf. eine partielle Unterstützung.
- TUM School of Social Sciences and Technology
Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie eine Bestätigung des Verlags über die Annahme des Artikels haben.
Es besteht keine feste APC-Fördergrenze. Auch Artikel in hybriden Zeitschriften (Zeitschriften, bei denen nicht alle Artikel frei zugänglich sind) können gefördert werden.
Die School entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Finanzierung. Aufgrund beschränkter Mittel erfolgt ggf. eine partielle Unterstützung.