Ab einer Inzidenz von 35 greift gemäß der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 3G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet). Das bedeutet:
Für den Zugang zu den Gebäuden der TUM ist für Studierende und externe Besucher/-innen ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erforderlich.
[Hinweis: Dieser Aktuelles-Beitrag beschreibt den Stand von Anfang September 2021. Seit dem 20. Oktober 2021 gilt die 3G-Regel für alle Benutzer/-innen, also auch für Beschäftigte der TUM.]
Entsprechend gilt für den Besuch unserer Teilbibliotheken:
- Studierende oder externe Bibliotheksnutzer/-innen müssen einen Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder einen im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aktuellen negativen Corona-Test unaufgefordert vorzeigen.
- Mitarbeitende der TUM müssen sich mit ihrer TUM PersonalCard ausweisen.
- In der Bibliothek gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske; steht die bayernweite Krankenhausampel auf Grün, genügt das Tragen einer medizinischen OP-Maske. Lediglich am zugewiesenen Arbeitsplatz können Sie die Maske ablegen.
Weitere Informationen
Überblick: Unsere Bibliotheksservices während der Corona-Pandemie
Benutzungsregeln der Universitätsbibliothek während der Corona-Pandemie
Aktuelle Informationen der TUM zur Corona-Situation
Infos zu zugelassenen Impfungen gemäß Paul-Ehrlich-Institut
14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung