Update: Ab 3. April 2022 entfällt die 3G-Regel.
Gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gilt an Hochschulen und Bibliotheken die 3G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet).
Der Zugang zu unseren Teilbibliotheken ist daher nur für Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer möglich, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte führen Sie einen solchen Nachweis beim Besuch der TUM mit sich.
Hygieneregeln im Überblick
- 3G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet)
- FFP2-Maskenpflicht; am Arbeitsplatz können Sie die Maske abnehmen.
- 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen
- kein Zutritt bei bestätigten Infektionen oder Symptomen von Atemwegserkrankungen
- Details sind in unseren Benutzungsregeln während der Corona-Pandemie festgelegt.
Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet im Sinne von 3G?
Geimpft
Als vollständig geimpfte Personen gelten asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV – BAnz AT 8. Mai 2021 V1) sind. Eine Übersicht über alle zugelassenen Impfstoffe oder Impfstoffkombinationen finden Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts. Bitte beachten Sie, dass nur in Deutschland zugelassene Impfstoffe gelten.
Genesen
Als genesen gelten asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten, aktuell gültigen Genesenennachweises im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV sind.
Getestet
Personen müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis vorlegen, basierend
- auf einem PCR-Test, PoC-PCR-Test oder einem Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden alt ist.
- oder auf einem PoC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden alt ist.
Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) gelten nicht aus ausreichender Nachweis.
Weitere Informationen
Universitätsbibliothek: aktuell verfügbare Services im Überblick
TUM: aktuelle Informationen
Gesundheitsministerium: aktuelle Informationen
Bericht aus der Kabinettsitzung vom 15. Februar 2022