Präambel
Diese Hausordnung gilt für Besucher/-innen in den Räumen der Universitätsbibliothek. Sie ergänzt die Hausordnung der Technischen Universität München und die Bibliotheksordnung.
- Verhalten in der Bibliothek
- Andere Besucher:innen dürfen in der Ausübung ihrer berechtigten Ansprüchen nicht gestört werden.
- Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten), offenes Licht und das Betreiben von Haushaltsgeräten sind untersagt.
- Das Verrücken von Möbelstücken ist nicht erlaubt.
- Elektronische Geräte
- Telefone und sonstige Kommunikationsgeräte sind auf lautlos zu stellen.
- Telefongespräche und die sprechende Teilnahme an Videokonferenzen oder -seminaren sind nur in Gruppenarbeitsräumen erlaubt.
- Essen und Trinken
- Der Verzehr von Nahrungsmitteln jeglicher Art ist verboten.
- Die Mitnahme von Getränken ist nur in fest verschließbaren Behältern erlaubt. Diese sind grundsätzlich geschlossen zu halten und nur zum Trinken zu öffnen. Das Umfüllen von Getränken in offene Behälter ist nicht gestattet.
- Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
- Mitnahme von Gegenständen
- Registrierten Besucher:innen stehen in der Regel Garderobenschließfächer zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung für Schließfächer.
- Im Falle der Mitnahme großer oder sperriger Gegenstände kann der Zugang zur Bibliothek verwehrt werden.
- Taschen, Koffer, Kisten und Schachteln dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Universitätsbibliothek stehen gelassen werden. Die Bibliothek behält sich andernfalls vor, Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Für hierdurch entstehende Kosten und eventuelle Folgeschäden muss der/die Verursacher:in aufkommen.
- Mitführen von Fortbewegungsmitteln jeder Art (z.B. Skateboards, E-Scooter) ist untersagt, soweit sie nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind.
- Mitbringen von Tieren
- Das Mitführen von Tieren, mit Ausnahme von Assistenztieren für Menschen mit Behinderungen, ist nicht gestattet
- Nutzung von Lernplätzen und Pausenscheiben
- In den Teilbibliotheken wird ein Kontingent an reservierbaren Lernplätzen angeboten.
- Bei Verlassen des Lernplatzes ist eine in der Teilbibliothek erhältliche Pausenscheibe mit eingestellter Startzeit der Pause gut sichtbar auf dem Platz zu hinterlegen. Dies gilt sowohl für reservierbare als auch für frei verfügbare Lernplätze. Wird keine Pausenscheibe ausgelegt oder die maximale Pausendauer von 60 Minuten überschritten, dürfen andere Besucher:innen den Platz übernehmen. Die dann noch auf dem Lernplatz vorhandenen Gegenstände können von anderen Besucher:innen auf die Seite gelegt werden.
- Gegenstände können vom Bibliothekspersonal geräumt und in Verwahrung genommen werden, wenn sich diese auf verlassenen Lernplätzen ohne Pausenscheibe oder auf Lernplätzen zum Zeitpunkt der Schließung einer Teilbibliothek befinden. In Verwahrung genommene Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt.
- Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände oder Daten auf elektronischen Geräten, die unbeaufsichtigt auf dem Lernplatz zurückgelassen werden.
- Lernplätze dürfen nicht für Dritte reserviert werden.
- Werbung, Anbringen von Plakaten
- Werbe- und Informationsmaterialien dürfen nur mit Zustimmung der Leitung der Universitätsbibliothek und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. ausgelegt werden.
- Filmen und Fotografieren
- Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Bibliothek nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden.