Vom 24.11.2021 an gilt gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) an bayerischen Hochschulen und Bibliotheken die 2G-Regel (Geimpft – Genesen). Für den Zugang zu unseren Teilbibliotheken ist für alle Bibliotheksnutzer/-innen dann ein Nachweis erforderlich, dass Sie geimpft oder genesen sind.
Hygieneregeln im Überblick
- 2G-Regel (Geimpft – Genesen)
- Zugang zu den Regalen und Platzreservierung nur für TUM-Angehörige
- FFP2-Maskenpflicht; am Arbeitsplatz können Sie die Maske abnehmen.
- 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen
- kein Zutritt bei bestätigten Infektionen oder Symptomen von Atemwegserkrankungen
- Details sind in unserem Benutzungsregeln während der Corona-Pandemie geregelt.
Wer gilt als geimpft oder genesen im Sinne von 2G?
Als vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen gelten asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV – BAnz AT 8. Mai 2021 V1) sind. Eine Übersicht über alle zugelassenen Impfstoffe oder Impfstoffkombinationen finden Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts.
Als von COVID-19 genesene Personen gelten asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 2 Nummer 5 SchAusnahmV sind.
Weitere Informationen
Universitätsbibliothek: aktuell verfügbare Services im Überblick
TUM: aktuelle Informationen
Gesundheitsministerium: aktuelle Informationen
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung